Informationen zur Ausleihe

Zur Büchereinutzung

Warum gibt es Hörbüchereien?

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Hörbüchereien unverzichtbar sind. Die drei wichtigsten lauten:

1. Nicht alle Audio-Inhalte sind barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen.
Unsere speziellen Hörbücher haben entscheidende Vorteile, die sie barrierefrei machen. Sie setzen z.B. automatisch Lesezeichen, sind navigierbar und ein ganzes Buch passt auf eine CD.

2. Barrierefrei muss nicht nur der Inhalt sein, sondern auch der Zugang dazu.
Unsere CDs werden kostenfrei nach Hause geschickt. Auch in der Mobilität eingeschränkte Menschen, die sich mit moderner Technik und im digitalen Raum nicht auskennen, werden so mit Hörbüchern versorgt. Natürlich sind auch unsere digitalen Zugänge barrierefrei gestaltet - anders als viele Angebote auf dem Markt.

3. Bei uns sind Hörbücher verfügbar, die auf dem freien Markt nicht zu hören sind.
Wir arbeiten auf Basis einer speziellen Regelung im Urheberrecht. Dadurch sind bei uns auch Titel verfügbar, die sonst nicht als Audio-Inhalt zu haben sind.

Ich möchte eine Beratung – wie funktioniert das?

Rufen Sie uns einfach an! Sie können uns von Montags bis Donnerstags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr und Freitags zwischen 08:00 und 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 040 - 22 72 86 0 erreichen.

Kostet die Nutzung etwas?

Die Nutzung der Bücherei, die Ausleihe und der Versand der Bücher, sind kostenlos. Wenn Sie zufrieden sind, können Sie uns gerne eine Spende zukommen lassen und uns weiter empfehlen.

DAISY-Hörbücher ausleihen

Wie wird man Nutzer oder Nutzerin der Hörbücherei?

Wir benötigen:

  • ein unterschriebenes Anmeldeformular, in dem man die Leihordnung akzeptiert
  • einen Nachweis über die Sehbehinderung, bzw. der Lesebehinderung

Die Sehbehinderung kann nachgewiesen werden durch das Attest eines Augenarztes, die Mitgliedsbestätigung eines Blindenvereins, der gleichzeitig das Vorliegen einer entsprechenden Sehbehinderung bestätigt, die Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk BL oder einer Kopie des Bescheids über die Gewährung von Landesblindengeld.

Die Lesebehinderung kann durch ein Attest des behandelnden Arztes nachgewiesen werden.

Detaillierte Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Muss man selbst in die Bücherei kommen, um ein Buch zu entleihen?

Die Norddeutsche Hörbücherei ist eine reine Versandbibliothek. Die Bücher werden schriftlich, elektronisch oder telefonisch bestellt und den Nutzern mit Berechtigung zum Empfang von Blindensendungen (Nachweis bei Anmeldung nötig) auf dem Postweg zugesandt und von den Hörern auch auf diese Art zurück geschickt. Blindensendungen sind kostenlos.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die ausgeliehenen Hörbücher herunterzuladen. Sie benötigen dazu unser kostenfreies Katalogprogramm BliBu als Computerprogramm oder Smartphone-App für Apple Geräte oder einen streamingfähigen Daisyplayer.

Alle Nutzer, die nicht zum Empfang von Blindensendungen berechtigt sind, nutzen die Hörbücherei, in dem sie über App oder Katalogprogramm das Streaming oder den Download der Bücher nutzen.

Welche Bücher kann man entleihen?

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus Unterhaltungsliteratur und populärwissenschaftlichen Sachbüchern zusammen. Man kann die Norddeutsche Hörbücherei eigentlich mit einer "normalen" öffentlichen Bücherei vergleichen, obwohl wir logischerweise auf Bildbände, Bilderbücher und andere hauptsächlich visuell wahrnehmbare Bücher verzichten müssen.

Wissenschaftliche Literatur wird in den entsprechenden Universitätsbibliotheken für Sehbehinderte aufbereitet.

Momentan besitzt die Norddeutsche Hörbücherei fast 50.000 verschiedene DAISY-Hörbücher. Der DAISY-Bestand wächst weiterhin und wir erhalten auch von anderen Hörbüchereien ständig neue DAISY-Titel.